Eine Ernährungsumstellung oder Diät wird oft mit Verzicht und Verboten in Verbindung gebracht, daher möchte ich euch gerne zeigen, dass es auch anders geht und ihr genussvoll eure Ziele erreichen könnt.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar.
Als selbstständiger Unternehmer erhält man jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen gewährt dabei die SVA der gewerbl. Wirtschaft einen Zuschuss von € 100, welcher u. a. auch für eine Diätberatung eingesetzt werden kann.